Sekt – eine geschützte Deutsche Wein–Kategorie? Ein lauer Sommerabend in Deutschland. Die Gäste versammeln sich auf einer Terrasse, Gläser klirren, und feine Perlen steigen in goldgelber Flüssigkeit auf. „Sekt“, ruft jemand und hebt das Glas. Doch was steckt hinter diesem prickelnden Genuss? Und ist „Sekt“ ein geschützter Schaumwein? Die Antwort führt mitten hinein in die Welt des europäischen Weinrechts und Verwirrungen von Deutschem Sekt.
Sekt ist die in Deutschland und Österreich übliche Bezeichnung für Qualitätsschaumwein. Er entsteht durch eine zweite alkoholische Gärung, bei der Kohlensäure entsteht und das Getränk seinen charakteristischen „Prickel“ erhält. Grundlage für Sekt ist der sogenannte Sektgrundwein, der aus gesunden, reifen Trauben mit frischer Säure gewonnen wird. Im Gegensatz zu Stillweinen steht dabei nicht der Zuckergehalt, sondern die Säure im Vordergrund, um dem Sekt Frische und Lebendigkeit zu verleihen. Dabei folgt die Herstellung heute der 1986 eingeführten EU-Regelung für Qualitätsschaumwein (wie CO₂-Überdruck im geschlossenen Behälter bei 20 °C mindestens 3,5 bar, der Alkoholgehalt liegt über 10 Volumenprozent). Hergestellt werden darf er mit allen drei Verfahren: Tankgär-, Transvasier- sowie der Traditionellen Flaschengärmethode, dabei ergeben sich große Qualitäts- und Preisunterschiede.
Bis Anfang der 1970er Jahre war der Begriff „Sekt” in Deutschland gesetzlich geschützt und durfte nur für Schaumweine aus deutschsprachigen Ländern, insbesondere aus Deutschland und Österreich, verwendet werden. Alle aus dem Ausland stammenden in Deutschland verkauften Schaumweine mussten unter der neuen Eu-weiten Kategorie Qualitätsschaumwein verkauft werden. Darin sah man einen unfairen Wettbewerbsvorteil von Sekt, da bereits als eine Art Marke für deutsche Schaumweine bekannt war.
Werde Teil der
Schaumwein-Community!
Sekt – eine Deutsche Wein-Kategorie und seine europäischen Verwandten
Die Geschichte des Sekts ist eng mit der europäischen Entwicklung des Schaumweins verbunden. Nach dem Versailler Vertrag von 1919 dürfen deutsche Produzenten ihre Produkte nicht mehr als „Champagner“ bezeichnen – dieser Name ist ausschließlich Schaumweinen aus der Champagne vorbehalten. In Frankreich heißen hochwertige Schaumweine außerhalb der Champagne „Crémant“ oder in Spanien „Cava“. Diese Begriffe sind ebenfalls rechtlich geschützt und an strengere Herkunfts- und Herstellungsregeln gebunden. In Deutschland nutzte man dagegen lange Zeit den Begriff Sekt.

Sekt – Exklusiv geschützte Deutsche Wein-Kategorie?
Obwohl der Begriff „Sekt” historisch in Deutschland für Schaumweine traditioneller Flaschengärung geprägt wurde, sicherlich ist der Ausruf von Schauspielers Ludwig Devrient (1784–1832) „Bringe er mir Sect Schurke“ bekannt, kam es anders.
Bis Anfang der 1970er Jahre war der Begriff „Sekt” in Deutschland gesetzlich geschützt und durfte nur für Schaumweine aus deutschsprachigen Ländern, insbesondere aus Deutschland und Österreich, verwendet werden. Alle aus dem Ausland stammenden in Deutschland verkauften Schaumweine mussten unter der neuen Eu-weiten Kategorie Qualitätsschaumwein verkauft werden. Darin sah man einen unfairen Wettbewerbsvorteil von Sekt, da bereits als eine Art Marke für deutsche Schaumweine bekannt war.
Der Versuch Deutschlands im Jahr 1973, „Sekt” weiterhin als exklusiven Begriff für deutsche Erzeugnisse zu schützen, scheiterte. Die EU-Kommission und der Europäischen Gerichtshof bewerteten den Gebrauch als diskriminierend gegenüber ausländischen Schaumweinherstellern. Die Begründung: „Sekt” ist ein…