Alkoholfreier Sekt: Es gibt keinen!

27. Januar 2025 | Prickelndes Wissen

Es gibt kein Alkoholfreier Sekt! Zumindest nicht offiziell. Auch wenn wir die perlenden Weine in den täuschend ähnlichen Flaschen gerne so nennen und die Regale mittlerweile in dieser Kategorie gut bestückt sind. Warum eigentlich nicht?

Nein, alkoholfreier Schaumwein darf aus rechtlicher Sicht nicht „Sekt“ heißen. Die korrekte Bezeichnung lautet „Schaumwein aus entalkoholisiertem oder alkoholreduziertem Wein“ bzw „entalkoholisierter Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure“. Alternativ finden Sie auch die Deklaration als „schäumendes Getränk aus entalkoholisiertem Wein“. Das klingt nicht sehr sexy. Allerdings ist dieses Produkt nicht als Weinerzeugnis eingestuft und wird als Produkt aus Trauben behandelt. Es dürfen die Hauptrebsorte (mindestens > 85 % Anteil im Getränk) und die Geschmacksrichtung angegeben werden. Beträgt die Alkoholangabe < 0,5 % vol, darf auch alkoholfrei auf dem Etikett stehen.

Alkoholfreier Sekt – Ein Wachsender Markt

Viel stärker als früher stehen heute moderater Weingenuss und eine ausgewogene Lebensweise im Vordergrund. Die Beliebtheit alkoholfreier Produkte wird auch dadurch gefördert, dass alkoholfreie Weine oft deutlich weniger Kalorien enthalten. Wer also gezielt auf Alkohol verzichten möchte, hat mit den alkoholfreien Weinen und Sekten eine gute Alternative. Eine Kategorie, deren Absatz stetig wächst.

Es wundert nicht, dass die alkoholfreien Vertreter in der Aufmachung dem Originalwein und -sekt sehr ähnlich sehen. Gerade im Sortiment eines Weingutes möchte man natürlich auch dem „Ohne-Wein“ die hochwertige Ausstattung geben. Für den Verbraucher ist diese Ähnlichkeit kein Problem.

Viel Spaß beim Ausprobieren und berichtet gerne via Social Media mit dem #sektzugans, welche Variante Euch am besten gefallen hat! Wer die Gans durch eine vegetarische Variante ersetzen mag, dem kann ich einen Nussbraten mit Rotkohl und Knödeln empfehlen!




Prickelnde Randbemerkung

Unverständlich war allerdings, dass sich die Branche auf das geschützte Aufmachungsrecht eines „klassischen Sekts“ berief, als es darum ging, die Kapsel beim traditionellen Flaschengärsekt einfach wegzulassen – aus Nachhaltigkeitsgründen. Ich erinnere mich noch gut an das Sektkapsel-Drama, das Sie gerne in drei Artikeln nachlesen können. Einer der Gründe: Man würde das Alleinstellungsmerkmal des hochwertigen Sektes gegenüber Imitaten aus anderen Getränkesparten verlieren. Da kommt man doch ins Grübeln, wenn man an die alkoholfreien Alternativen denkt, oder?

Alkoholfreier Genuss im Sektglas

Herstellung Alkoholfreier Sekt


Zur Herstellung alkoholfreier Weine ist zunächst die Herstellung eines Weines erforderlich, dem dann der Alkohol entzogen wird. Dies geschieht u.a. durch Vakuumdestillation. Unter vermindertem Druck wird die Siedetemperatur der zu trennenden Flüssigkeit auf bis zu 30 Grad gesenkt, so dass der Alkohol möglichst schonend entzogen werden kann. Alkoholfreier Wein durchläuft also dieselben Produktionsschritte wie normaler Wein. Bei der schäumenden Variante wird Kohlensäure zugesetzt, um das Prickeln im Glas zu erzeugen.

Kein Alkoholfreier Sekt – die Gründe

Zurück zu den gesetzlichen Vorgaben. Hat man sie erst einmal halbwegs verstanden, kann man nachvollziehen, warum es sich hier nicht um Sekt im klassischen Sinne handeln kann.

Bei alkoholfreiem Schaumwein findet keine zweite Gärung statt, die für Deutschen Sekt charakteristisch ist. Stattdessen wird dem entalkoholisierten Grundwein Gärungskohlensäure zugesetzt, um das Prickeln zu erzeugen. Es handelt sich also um ein Getränk aus Trauben (nicht Wein), auch wenn die Kohlensäure auf natürliche Weise entstanden ist, z.B. durch die Verwendung von Milchsäurebakterien, die keinen Alkohol produzieren! Die Bezeichnung „Deutscher Sekt“ ist gesetzlich geschützt und darf nur für alkoholhaltige Schaumweine, hergestellt aus Grundweinen verwendet werden.

Korrekte Etikettierung

Wie bereits erwähnt, muss auf dem Etikett die Bezeichnung „Schaumwein aus alkoholfreiem Wein“ stehen. Achten Sie darauf, dass der Sekt Ihres Vertrauens korrekt deklariert ist. Aber aufgepasst: Nach europäischem Lebensmittelrecht dürfen Sekt, Wein oder Bier als „alkoholfrei“ deklariert werden, wenn sie maximal 0,5 Volumenprozent (% vol) Alkohol enthalten.


Credits:

Der Artikel wurde weder in Auftrag gegeben, noch vergütet und spiegelt alleine meine Meinung wider. Ohne Gewähr. Weiterführende Links dienen der Wissensvermittlung. Mit * gekennzeichnete Links führen in den Schaumwein-Onlineshop.

Fotos: Canva – Nicole Wolbers


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