A wie Anbaugebiete

27. April 2020 | Basics, Neues, Prickelndes Wissen

Unter Anbaugebiet versteht man ein gesetzlich geschütztes Weinbaugebiet. Es ist eine geografisch festgelegte Region (laut Weinrechtsgesetz von 1971), in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. Meist sind Weinbaugebiete historisch gewachsen und haben im Laufe der Zeit bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten bzgl. der Weinherstellung entwickelt und stellen Weine von vergleichbarer Art und Charakteristik dar – diesen historischen Ansatz kann man auch auf die Sektproduktion übertragen. Die Anbaugebiete werden weiter in Bereich unterteilt.

Deklaration Sekt b.A – am Beispiel Sekt Gut Hermannsberg

Ein klassifiziertes Weinanbaugebiet so wie die Mosel oder die Nahe wird mit b.A. (bestimmter Anbaugebiete) abgekürzt.

Für Deutscher Sekt b.A oder Deutscher Qualitätsschaumwein b.A. müssen die Trauben oder der Grundwein aus diesem bestimmten Weinanbaugebiet kommen. Das Anbaugebiet muss auf dem Etikett erwähnt werden. Kommt ein Deutscher Sekt von der Mosel – dann steht darauf: (Deutscher) Sekt b.A – Mosel.

Deutschland hat 13 Anbaugebiete: Ahr, Hessische Bergstrasse, Mittelrhein, Nahe, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz, Mosel, Franken, Württemberg, Baden, Sachsen und Saale-Unstrut.

Winzersekt und Crémant müssen Trauben und Grundweine aus den Anbaugebieten verwenden und muss als Deutscher Sekt b.A. klassifiziert werden.

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Foto: Photo by schampuslounge

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